LÄNDER BEWUSST ERLEBEN
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© SINA ORIENT TOURS | info@sina-orient.ch
Allgemeine Bedingungen
Anmeldung
Nach Eingang Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung gilt diese als definitiv. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt spätestens 6-7 Wochen vor Abreise. Sollten Sie diese Zahlungsfrist nicht einhalten, kann Ihre Buchung unter Verrechnung der vollen Annullationskosten (siehe unten) rückgängig gemacht werden.
Annullation/Umbuchungen
Annullationen oder Umbuchungen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Als Datum gilt der Poststempel. Falls Sie die gebuchte Reise annullieren oder umbuchen, wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-- pro Person erhoben. Hinzu kommen die Kosten für Telefon, Fax oder ähnliche Spesen sowie die nachfolgenden Annullierungskosten:
70 – 60 Tage vor Abreise 10% des Rechnungsbetrages
59 - 30 Tage vor Abreise 20% des Rechnungsbetrages
29 - 21 Tage vor Abreise 30% des Rechnungsbetrages
20 - 15 Tage vor Abreise 50% des Rechnungsbetrages
14 - 08 Tage vor Abreise 70% des Rechnungsbetrages
07 - 01 Tage vor Abreise 90% des Rechnungsbetrages
Abflugtag 100% des Rechnungsbetrages
Gruppen
Wird durch die Annullation eines oder mehrerer Teilnehmer(s) der publizierte Reiseverkaufspreis beeinträchtigt, muss die dadurch entstandene Preisdifferenz belastet werden.
zusätzlich gilt: Flugtickets, die VOR Beginn der Annullationskostenfrist ausgestellt wurden, kosten bei Annullation oder Umbuchung auf jeden Fall Fr. 300.— und/oder unterstehen den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen zum Abflug, sowie bei Erscheinen mit ungenügenden Reiseausweisen bezahlt der Passagier in jedem Fall 100% des Pauschalpreises. Muss eine Person die Reise nach Antritt vorzeitig abbrechen, können nur die nicht belasteten Leistungen rückerstattet werden.
Annullation der Reise durch SINA Orient Tours
Sina Orient Tours behaltet sich das Recht vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Reise aus zwingenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks) nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen wird Ihnen der einbezahlte Betrag zurückerstattet. (Bei zwingenden Gründen: Bearbeitungsgebühr bis zu Fr. 200.--). Ein weiterer Schadenersatzanspruch besteht nicht. Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl werden Sie spätestens 22 Tage vor Abreise schriftlich informiert.
Versicherung
Sie sind durch SINA Orient Tours weder für Annullationskosten noch für Unfälle und Krankheit während der Reise versichert. Erkundigen Sie sich deshalb nach Ihrem privaten Versicherungsschutz. Bei ungenügender Deckung kann SINA Orient Tours für Sie eine entsprechende Versicherung abschliessen. Für Reisen ausserhalb Europas ist eine SOS/Annulla-tionskostenversicherung obligatorisch.
Haftung
SINA Orient Tours steht für einen Schaden nur dann ein, wenn es sich um das Ausbleiben von versprochenen Leistungen oder um Leistungsänderungen handelt, die einen Minderwert zur ursprünglichen Vereinbarung darstellt. Sie haftet jedoch nicht für Folgen, die durch kriegerische Ereignisse, höhere Gewalt, Flugverspätungen oder Streiks entstehen. Für unvorhergesehene Routenänderungen, die zu Ihrer Sicherheit vorgenommen werden müssen (z.B. kriegerische Ereignisse, Unruhen, klimatische Bedingungen, etc.) übernimmt SINA ORIENT TOURS keine Haftung. Die Haftungshöhe ist auf den vereinbarten Reisepreis beschränkt. Beanstandungen müssen spätestens 3 Wochen nach der Reise schriftlich eingereicht werden.
Reisegarantie
Alle Pauschalreise-Kunden von Sina Orient Tours sind gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen bei der STAR, Swiss Travel Security versichert.
Preise
Eine Preisgarantie kann über längere Zeit nicht gewährt werden. Das heisst, dass sich Sina Orient Tours vorbehalten muss, aus Gründen, für die sie nicht verantwortlich gemacht werden kann, die Preise anzupassen. Dies gilt im Besonderen für nachträgliche Preiserhöhungen der unabhängigen Leistungsträger (Treibstoffzuschläge etc. oder bei erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren, z.B. Flughafentaxen). Zudem können Preiserhöhungen auch auf Währungsschwankungen zurückgeführt werden. Mehrkosten, die sich aus Reiseverlängerungen oder Routenänderungen infolge unvorhersehbarer Umstände ergeben, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche , Postfach, 8038 Zürich
Gerichtsstand ist Muttenz, BL
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SINA Orient Tours, Ursina Rüegg
Rieserstrasse 24, 4132 Muttenz, Schweiz, Tel 061/461'39'81 Fax 061/461'49'88